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Alle
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Abbeizmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Informationen zu den einzelnen Abfallbehältern finden Sie hier. Wenn Ihre Mülltonne defekt oder verschwunden ist, oder wenn Sie die Tonnengröße ändern möchten, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Wenn sie wissen möchten, welche Tonnengrößen es gibt und was Sie für die einzelnen Tonnen an Abfallgebühren bezahlen müssen, wenden Sie sich direkt an ihre Stadt-/ Gemeindeverwaltung. Die Abfallgebühren finden Sie auch auf den Internetseiten Ihrer Kommune.
Abflussreiniger ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Umweltfreundlich hilft eine Saugglocke (Pömpel), eine Rohrspirale oder Sie geben 4 Esslöffel Backpulver, Natron oder Waschsoda in den Abfluss und geben vorsichtig eine halbe Tasse Essigessenz hinterher. Wenn sich das Geräusch des Sprudelns gelegt hat, mit heißem Wasser nachspülen.
Akkus sind wieder aufladbare Batterien. Sie werden unentgeltlich vom Handel zurückgenommen. Batterien werden auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland, an den Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.
Aktenpapier (ohne Ordner) gehört ins Altpapier.
Bei sensiblen Daten vermitteln wir gerne Entsorgungsadressen, die Datenvernichtungsbescheinigungen
ausstellen. Rufen Sie uns an: Tel.: 02825 903420.
Da Aktenordner Metall enthalten dürfen sie nicht mit ins Altpapier, sondern gehören zum Restmüll.
Für Aktenordner mit sensiblen Akten vermitteln wir gerne Entsorgungsadressen die Datenvernichtungsbescheinigungen ausstellen. Rufen Sie uns an: Tel.: 02825 903420
Bei Altglas wird unterschieden zwischen Behälterglas und Flachglas.
Behälterglas, also Konservengläser und Glasflaschen, kann sehr gut zu neuen Glasverpackungen
wiederverwertet werden.
Für das Recycling muss das Glas nach den Farben grün, braun und weiß in die Glaskörbe sortiert
werden.
Die Glaskörbe werden in Mehrkammerfahrzeuge geleert, dadurch wird das sortierte Altglas bei der Abfuhr nicht zusammengeschüttet, es bleibt nach Farben sortiert!
Tipp:
Schon kleine Mengen farbiges Altglas stören das Recyceln beim Weißglas. Deshalb ist die Trennung nach Glasfarben wichtig!
Andersfarbiges Glas, wie blaue, rote oder schwarze Flaschen, gehören in den Glaskorb für grünes Altglas, denn grünes Glas kann aus allen Flaschenfarben hergestellt werden.
Die Flaschen und Gläser brauchen nicht gespült werden, müssen aber restentleert bzw. löffelrein sein.
Etiketten und Schraubverschlüsse müssen nicht entfernt werden.
Flachglas gehört nicht in die Glaskörbe.
Fensterscheiben und sonstige Flachgläser, Spiegelglas, Glühbirnen und Keramik gehören in den Restmüll.
Größere Mengen Flachglas können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und
Moyland gebracht werden.
Bei Altholz wird unterschieden zwischen Möbelaltholz und Altholz aus anderen Herkunftsbereichen wie Bauholz. Möbelaltholz, also Tische, Schränke, Regale usw. gehören zum Sperrmüll. Altholz aus anderen Herkunftsbereichen wie Bauhölzer, Türen, Fensterrahmen etc. sind kein Sperrmüll. Sie können als kostenpflichtiger Holzabfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Gut erhaltene Altkleider nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen. Sie werden auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es sich um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Sperrige Metallgegenstände aus dem Haushalt, z.B. Metallstühle oder Fahrräder gehören
zum Sperrmüll.
Herde oder Waschmaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen
Große Elektroaltgeräte können beim Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont
und Moyland abgegeben werden.
Metallgegenstände die baulich zum Haus gehören, z.B. Heizkörper, Badewannen, Garagentore usw. sind kein
Sperrmüll. Sie können als kostenfreier Abfall zu den Entsorgungszentren Pont
und Moyland gebracht werden (das gilt auch für Metallteile vom Auto).
Für Altöl besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Gegen Vorlage eines Kassenbons muss dieselbe Menge zurückgenommen werden, wie gekauft wurde oder neu gekauft wird. Es sollte daher dorthin zurückgebracht werden. Altöl wird in haushaltsüblichen Mengen auch am Schadstoffmobil angenommen.
Für Altpapier haben Sie je nach Wohnort eine grüne oder eine blaue Tonne.
Sauberes oder nur leicht verschmutztes Papier gehört ins Altpapier.
Pappen und Kartons, auch Verpackungskartons, gehören ins Altpapier, wenn sie sauber oder nur leicht verschmutzt sind.
Stark verschmutzte Papiere, Pappen und Kartons gehören in den Restmüll.
Beschichtete Papiere wie Fotos, Spezialpapiere wie Backpapiere oder Tapeten, Thermopapiere- und Hygienepapiere gehören in den Restmüll.
Größere Mengen an Papier und Kartonagen können kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Das Altpapier wird dem Recycling zugeführt. Daraus werden Recyclingpapiere oder neue Verpackungspappen hergestellt.
Recyclingpapiere erkennen Sie am „Blauen Engel“. Sie unterstützen das Recyceln und Sie schützen Wälder, wenn Sie beim Einkauf von Toilettenpapier, Druckerpapier oder Heften auf den Blauen Engel achten.
Aluminiumverpackungen wie Aluschalen, Alufolie usw. gehören in den gelben Sack / die gelbe Tonne. Größere Haushaltsgegenstände aus Aluminium, z.B. Leitern gehören zum Sperrmüll. Aluminium kann als Altmetall kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Anrufbeantworter dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen. Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden. (In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden).
Ein Aquarium gehört zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Aquarien ohne elektrische oder elektronische Bauteile gehören zum Sperrmüll. Da Glas von der Sperrmüllabholung ausgeschlossen sind, muss es zu dem jeweiligen Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
(Kleine Glasaquarien oder Goldfischgläser können in die graue Restmülltonne, gehören aber nicht in die Glaskörbe.)
Arbeitsplatten z.B. aus der Küche gehören zum Sperrmüll. Arbeitsplatten aus Granit werden beim Sperrmüll nicht mitgenommen, Sie müssen kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Armbanduhren dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den
braunen Glaskorb entsorgen).
Arzneimittel gehören in den Restmüll.
Um Missbrauch zu vermeiden, sollten sie zwischen anderem Restmüll versteckt werden. Die Arzneimittel werden
problemlos in der Müllverbrennungsanlage mit verbrannt.
Arzneimittel niemals in die Toilette schütten, das bereitet Probleme in der Kläranlage!
Kartonverpackungen und Beipackzettel gehören ins Altpapier.
Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Ausführliche Informationen bietet das Umweltbundesamt. Bei allen vor diesem Datum verbauten Faserzementplatten muss davon ausgegangen werden, dass sie asbesthaltig sein können. Sie sind Sonderabfall und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden, um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen, Zerschlagen und Zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Die Platten müssen in spezielle Big-Bags (erhältlich an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der KKA GmbH in Uedem) staubdicht verpackt werden. Sie werden ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen! Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung (02825 903420). Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen darf.
Holzasche, Holzkohlenreste und übrige Aschen gehören zum Restmüll. Achten Sie darauf, dass die Asche vollständig erkaltet ist, bevor sie in den Restmüll gegeben wird! (Grundsätzlich gilt, dass das Verbrennen aller Arten von Abfällen verboten ist.)
Aufgrund der Batterieverordnung werden Autobatterien vom Handel im Pfandsystem zurückgenommen.
Autobatterien sind Sonderabfall, einzelne Autobatterien werden auch am Schadstoffmobil angenommen.
Gegen Vorlage eines Beleges wird die Abgabe von Autobatterien abgezeichnet, so dass vom Online-Handel das Pfandgeld erstattet würde.
Autoreifen gehören wie sämtliche Autoteile nicht zum Sperrmüll. Handeln Sie die Rückgabe von Altreifen beim Neukauf von Reifen beim Reifenhändler aus. Altreifen mit und ohne Felgen werden gegen Gebühr an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen.
Autoteile, wie Autoreifen, Autotüren, Autositze usw. gehören nicht zum Sperrmüll, sie werden gegen Gebühr an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen.
B
Backofenreiniger ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil. Umweltfreundlich lässt sich der Backofen reinigen, wenn Sie Natron oder Backpulver 1:1 mit Wasser mischen, dies auftragen und einwirken lassen.
Backpapier gehört wegen seiner Zusammensetzung zum Restmüll.
Ausgebaute Badewannen (auch Duschtassen) gehören als baulicher Bestandteil einer Wohnung nicht zum Sperrmüll. Sind sie aus Metall können sie als Metallabfall kostenlos, ansonsten gegen Gebühr zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bahnschwellen wurden früher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Teeröle enthalten u.a. krebserzeugende Stoffe, daher sind Bahnschwellen Sonderabfall. Bahnschwellen werden (in nicht nachweispflichtigen Mengen) ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen. Übrigens: Das Verkaufen und Verschenken von Bahnschwellen ist grundsätzlich verboten.
Barometer dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG2) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen. Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden. (In Kleve können die Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden).
Batterien werden unentgeltlich vom Handel zurückgenommen.
Alte Batterien, auch Lithium-Gerätebatterien und Lithium-Akkus z.B. aus Elektrowerkzeugen oder Haushaltsgeräten werden auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland, an den Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.
Lithium-Ionen-Akkus z.B. aus E-Bikes gehören zu den Hochenergie-Akkus. Das sind Industriebatterien, diese werden vom Handel zurückgenommen und können nicht an unseren Entsorgungszentren abgegeben werden.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus die Pole ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
Beschädigte Lithiumbatterien und Akkus sollten Sie an den Polen abkleben und in mit Sand gefüllten Dosen oder Gläsern transportieren.
Zusätzliche Infos finden Sie unter Batterien zurückgeben
Bauholz gehört zum Baustellenabfall und wird daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Es kann als Holzabfall an den Entsorgungszentren Pont und Moyland kostenpflichtig angeliefert werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(Abfallkalender).
Baumschnitt kann kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch
oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen
angeliefert werden.
Kleine Mengen können als Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten. (siehe Abfallkalender.) Baumstämme und Äste mit einem Durchmesser bis 50cm können kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Kleine Mengen können als Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden.
Bauschutt ist rein mineralischer Abfall aus Bau- oder Renovierungstätigkeiten, z.B. Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton.
Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen dies kostengünstig an.
Bauschutt kann auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland (Moyland nur Kleinmengen) als
kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden.
Als Baustellenmischabfälle werden gemischte Abfälle bezeichnet, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten
anfallen, z.B. Holz, Folien, verschmutzte Pappen, Mörtel usw.
Sie können als kostenpflichtiger Abfall an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert
werden.
Wenn die Abfälle sortiert angeliefert werden, sind diese Stoffe verwertbar.
Bei Altglas wird unterschieden zwischen Behälterglas und Flachglas.
Behälterglas, also Konservengläser und Glasflaschen, kann sehr gut zu neuen Glasverpackungen
wiederverwertet werden.
Für das Recycling muss das Glas nach den Farben grün, braun und weiß in die Glaskörbe sortiert werden.
Die Glaskörbe werden in Mehrkammerfahrzeuge geleert, dadurch werden die sortierten Gläser bei der
Abfuhr nicht zusammengeschüttet!
Tipp:
Schon kleine Mengen farbiges Altglas stören das Recyceln beim Weißglas. Deshalb ist die Trennung nach
Glasfarben wichtig!
Andersfarbiges Glas, wie blaue, rote oder schwarze Flaschen, gehören in den Glaskorb für grünes Altglas,
denn grünes Glas kann aus allen Flaschenfarben hergestellt werden.
Die Flaschen und Gläser brauchen nicht gespült werden, müssen aber restentleert bzw. löffelrein sein.
Etiketten und Schraubverschlüsse müssen nicht entfernt werden.
Flachglas gehört nicht in die Glaskörbe.
Fensterscheiben und sonstige Flachgläser, Spiegelglas, Glühbirnen und Keramik gehören in den
Restmüll.
Besteck gehört zum Restmüll.
Beton gehört zum Bauschutt. Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen dies kostengünstig an. Bauschutt kann auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland (Moyland nur Kleinmengen) als kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden.
Gut erhaltene Bettwäsche nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen. Sie wird auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es sich um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt! Zerrissene und verschlissene Bettwäsche gehören als Lumpen zum Restmüll.
Big Bags zum Verpacken von Dämmwolle in der Größe 1 x 1,77m, oder zum Verpacken von Asbestplatten in den Größen 2,60m x 1,25m x 0,30m oder 3,20m x 1,25m x 0,30m und für Bruchstücke in der Größe 0,91m x 0,91m x 1,10m erhalten Sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland oder bei der Verwaltung der KKA GmbH in Uedem.
Bildschirme z.B. von Computern gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen. Bildschirme können beim Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhäfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Bioabfälle, auch Grünabfälle oder Pflanzenabfälle genannt, sind Pflanzenabfälle aus Garten und Küche. Sie gehören in die Braune
Tonne. In die braune Tonne dürfen im Kreis Kleve allerdings nur die Pflanzenabfälle „vor dem Kochtopf", also bevor sie gebraten, gegart, gekocht oder sonst wie bearbeitet worden sind.
Tierische Abfälle, also Fleisch- und Fischabfälle, Tierfäkalien oder Katzenstreu dürfen grundsätzlich nicht in die braune Tonne, sie gehören zum Restmüll.
Wer Bioabfälle im Garten kompostiert, kann sich von der braunen Biotonne befreien lassen.
Bioabfälle können kostenpflichtig direkt an der Kompostierungsanlage in Goch oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten. (Siehe Abfallkalender.)
Feste Bitumenabfälle (teerfrei) können in geringen Mengen in den Restmüll gegeben werden. Größere Mengen können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bitumenpappe besteht aus bitumengetränkter Pappe und kann in kleinen Mengen in den Restmüll gegeben werden.
Größere Mengen können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren
Pont und Moyland
gebracht werden.
Bleikristall-Abfälle gehören nicht in die Glaskörbe, sondern in den Restmüll.
Bleimennige enthält das giftige Schwermetall Blei. Es ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Blumenkästen gehören je nach Größe zum Sperrmüll oder zum Restmüll. (Nur leere Verpackungen gehören in den Gelben Sack/Gelbe Tonne.)
Blumentöpfe gehören je nach Größe zum Sperrmüll oder zum Restmüll. Große Tontöpfe werden bei der Sperrmüllabfuhr allerdings nicht mitgenommen. Zerkleinert dürfen sie in den Restmüll. (Plastik-)Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in denen die Pflanzen nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben sollen, gehören in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Bodenbelag ist ein Baustellenabfall. Er kann als kostenpflichtiger Holz- oder Baustellenabfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bremsflüssigkeit ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Einige caritative Organisationen nehmen gebrauchte Bücher an, um mit dem Erlös des Bücherverkaufs die
soziale Arbeit zu unterstützen.
Auch viele Trödler*innen nehmen Bücher für die Bestückung von Trödelmärkten entgegen.
Sollen Bücher dennoch weggeworfen werden, gehören sie ins Altpapier.
Dicke Leineneinbände sollten vorher abgerissen werden (Restmüll), da sie den Recyclingprozess behindern.
Ein Bügelbrett gehört zum Sperrmüll.
Bügeleisen dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG2) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den
braunen Glaskorb entsorgt werden).
C
CD-Player dürfen, wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden).
Für CDs und DVDs stehen Sammelboxen an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und in der KKA-Verwaltung in Uedem, um die Speicherscheiben aus dem hochwertigen Polycarbonat einem Recycling zuzuführen. Dort können kostenlos unbegrenzt CDs und DVDs (ohne Hüllen) abgegeben werden.
Ansonsten gehören CDs zum Restmüll.
Hitzebeständiges und feuerfestes Glas (wie z.B. Ceranglas) gehört in den Restmüll.
Chemikalien jeglicher Art sind Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Computer sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Computer, Drucker und Tastaturen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
D
Dachpappe ist entweder Teerpappe (wurde ca. bis in die 70er Jahre verwendet) oder die heute verwendete
Bitumenpappe. Kleinere Mengen können in den Restmüll.
Größere Mengen Bitumenpappe können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bei größeren Mengen Teerpappe setzen Sie sich bitte mit der Abfallberatung, Tel.02825 903420 in Verbindung.
Dachrinnen egal ob aus Metall oder Kunststoff gehören zum Baustellenmischabfall und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Sind sie aus Metall können sie als Metallabfall kostenlos, ansonsten gegen Gebühr zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Dachziegeln gehören zum Bauschutt. Bauschutt ist rein mineralischer Abfall den Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler kostengünstig annehmen. Dachziegeln können auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland (Moyland nur Kleinmengen) als kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden.
Damenbinden gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll.
Dazu zählen vor allem Styropor und die Dämmstoffe Steinwolle und Glaswolle.
Um eine Freisetzung von Faserstaub zu vermeiden, müssen Steinwolle und Glaswolle immer in reißfeste, durchsichtige KMF-Säcke (Künstliche Mineralfasersäcke) verpackt werden.
KMF-Säcke erhalten Sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der
KKA GmbH in Uedem.
Dämmwolle, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, wird als Sonderabfall eingestuft und ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont kostenpflichtig angenommen.
Dämmwolle, die nach dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, kann an den Entsorgungszentren Pont und Moyland kostenpflichtig angeliefert werden.
Dämmmaterial aus Styropor kann kostenpflichtig unter bestimmten Bedingungen zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden. Fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
Decken- und Wandverkleidungen sind Baustellenabfall und gehören daher nicht zum Sperrmüll. Kleinere Mengen an Verkleidungsmaterial können in den Restmüll, größere Mengen können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden. Verkleidungsplatten aus Styropor können kostenpflichtig unter bestimmten Bedingungen zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden. Fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
Desinfektionsmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Alte Dias gehören in den Restmülll.
Dielenböden sind Baustellenabfälle und gehören daher nicht zum Sperrmüll. Sie können als kostenpflichtiger Holzabfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Disketten gehören zum Restmülll.
Dispersionsfarben sind flüssige Abfälle, die flüssig nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Deshalb die Reste aushärten lassen, ausgehärtete Dispersionsfarben gehören in den Restmüll. Flüssige Dispersionsfarben können am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Doppelstegplatten aus Kunststoff (z.B. Balkonabdeckung) gelten als Baustellenabfall und gehören daher nicht zum Sperrmüll. Kleinere Mengen können in den Restmülll. Größere Mengen können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Konserven- und Getränkedosen sowie andere Metallverpackungen gehören in den Gelben Sack/gelbe Tonne.
Drahtglas gehört wie Flachglas nicht in die Glaskörbe. Es kann in kleinen Mengen zum Restmüll gegeben werden. Größere Mengen können als kostenpflichtiger Abfall an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Drucker gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen. Computer, Drucker und Tastaturen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Druckerpatronen werden oft vom Hersteller oder von speziellen Recyclingfirmen zurückgenommen oder wieder aufgefüllt.
Druckerpatronen, die einen Chip enthalten, gehören auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Druckerpatronen, die einen Chip enthalten, können kostenlos am Schadstoffmobil an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Druckerpatronen ohne Chip gehören zum Schadstoffmobil.
Leere Tintenpatronen von Tintenstrahl-Druckern können in den Restmülll.
Düngemittelreste sind Sonderabfall. Haushaltsübliche Mengen gehören zum Schadstoffmobil.
Für gewerbliche Mengen gibt es die Entsorgung von gewerblichen Schadstoffkleinmengen.
Bei großen Mengen rufen Sie die Abfallberatung an unter 02825 903420
Dunstabzugshauben sind Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Dunstabzugshauben können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Filter von Dunstabzugshauben (die regelmäßig gewechselt werden sollten) gehören in den Restmüll.
Durchlauferhitzer sind Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Durchlauferhitzer können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Duschkabinen gehören als baulicher Bestandteil einer Wohnung nicht zum Sperrmüll. Sie können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Ausgebaute Duschwannen gehören als baulicher Bestandteil einer Wohnung nicht zum Sperrmüll. Sind sie aus Metall können sie als Metallabfall kostenfrei, ansonsten gegen Gebühr zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
DVD´s und DVD-Hüllen gehören zum Restmüll.
Für CDs und DVDs stehen Sammelboxen an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland und in der Verwaltung der KKA in Uedem, um die Speicherscheiben einem Recycling
zuzuführen. Dort können kostenlos unbegrenzt CDs und DVDs (ohne Hüllen) abgegeben werden.
E
Elektrofahrräder sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen. Elektrofahrräder können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden. E-bike-Akkus werden allerdings nicht an unseren Entsorgungszentren angenommen, diese müssen im Handel zurückgegeben werden.
Wer seine kompostierbaren Bioabfälle vollständig und ordnungsgemäß auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Haben Sie Fragen zur Eigenkompostierung oder benötigen Sie Informationsmaterial, rufen Sie die Abfallberatung an: 02825/9034-20.
Kaputte Eimer, wie Putzeimer aus Kunststoff, gehören in den Restmüll. Da sie keine Verpackung sind gehören sie nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
Gibt es keine Interessenten (z.B. über Kleinanzeigen/Schnäppchenmarkt) können leere Einmachgläser an den Entsorgungszentren Pont und Moyland kostenpflichtig als nicht verwertbares Altglas entsorgt werden. In den Glaskörben werden sie i.d.R. nicht mitgenommen.
Volle Einmachgläser mit verdorbenem oder überlagertem Inhalt können in den Restmüll gegeben werden. Besser ist es allerdings, die Gläser zu leeren (in den Restmüll, nicht in die Toilette) und erneut zu verwenden.
Einwegbesteck aus Kunststoff gehört in den Restmüll.
Einwegpfand ist auf Getränkeverpackungen, wenn diese ein Fassungsvermögen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter
haben.
Es ist am folgenden Symbol zu erkennen:
Ausnahmen gelten für folgende Verpackungen:
- Getränkekartonverpackungen
- Folien Standbodenverpackungen
- Sekt/Sektmischgetränke
- Wein/Weinmischgetränke
- Spirituosen und Alkopops
- Milch und Milchmischgetränke
- Joghurt und Kefir
- Frucht und Gemüsesäfte
- Diätgetränke
Einwegteller die zur Verpackung des Produktes gehören, müssen in den/die Gelben Sack/Gelbe
Tonne (z.B. Imbissbude).
Einwegteller die zur privaten Nutzung gekauft werden, gehören in den Restmüll.
Besser Mehrweg nutzen!
Nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ kurz das ElektroG.
Neben dem Fernseher oder der Kaffeemaschine gehören auch der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung, die blinkenden Turnschuhe oder die singende Geburtstagskarte dazu.
Das Gesetz besagt, dass Elektrogeräte nicht in den Restmüll dürfen, sondern als sogenannte Elektroaltgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.
Das Umweltbundesamt erläutert:
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.
Alle Vertreiber*innen (Händler*innen) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.
Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.
Quelle: 14.10.2020
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-elektroschrott-0
Große Elektroaltgeräte (eine Kantenlänge größer 30 cm) können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden. Bitte entfernen Sie vorher Akkus, diese können dann separat entgegengenommen werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an „Schrottsammler“. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.
Bei batteriebetriebenen Geräten ist es dabei wichtig, die Batterien und Akkus immer vorher herauszunehmen und diese in die Batteriesammelboxen zu geben.
Energiesparlampen gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten und dürfen wie alle anderen Elektro- und
Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den
Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich
zurücknehmen.
Energiesparlampen können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können die Bürger ihre Energiesparlampen zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgen.)
Entroster sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Es gibt gemeinnützige Unternehmen, die gut erhaltene Dinge wie Möbel, Geschirr, Bücher etc. kostenlos abholen. (Adressen hat die Abfallberatung). Alle Materialien können aber auch kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Adresse und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Essensreste gehören in den Restmüll. Bei gewerblichen oder größeren Mengen von Speiseresten rufen Sie die Abfallberatung an: 02825 903420.
Estrich (ohne Unterisolierung wie z.B. Styropor) ist Bauschutt Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen Bauschutt kostengünstig an. Bauschutt kann auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland den Entsorgungszentren Pont und Moyland (Moyland nur Kleinmengen) als kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden. Estrich mit Unterisolierung wird er an den Entsorgungszentren Pont und Moyland als Baustellenmischabfall kostenpflichtig angenommen.
Eternitplatten, Abwasserrohre und Kunstschiefer die asbestfrei sind, können mit entsprechendem Nachweis z.B.
durch einen Kaufbeleg als Baustellenabfall kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland
gebracht werden
Da die Verwendung von asbesthaltigen Faserzementplatten ab dem 31.12.1991 verboten wurde, muss damit
gerechnet werden, dass alle vor diesem Datum verbauten Platten Asbest enthalten können.
Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#undefined
Bei allen vor diesem Datum verbauten Platten muss davon ausgegangen werden, dass sie asbesthaltig sein
können. Sie sind Sonderabfall und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die
Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden, um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen,
Zerschlagen und Zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Die Platten müssen in spezielle
Big-Bags (erhältlich an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der
KKA GmbH in Uedem)
staubdicht verpackt werden. Sie werden ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen!
Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die
Abfallberatung (02825/9034-20).
Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit
asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen darf.
F
Ist das Fahrrad noch brauchbar, dann verschenken Sie es doch z.B. unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de. Ansonsten gehört es zum Sperrmüll. Fahrräder können auch kostenfrei als Metallabfall an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Ist der Kindersitz noch brauchbar, dann verschenken Sie den Sitz z.B. unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de. Ansonsten gehören Kindersitze zum Sperrmüll.
Fahrradreifen, -schläuche und -mäntel gehören in den Restmüll.
Defekte oder ausrangierte Fahrradträger gehören zum Sperrmüll.
Kleintiermist wie Katzenstreu (auch kompostierbarer), Kaninchenstreu aber auch Hunde- oder Vogelkot gehört zum Restmüll.
Alle Arten von Farben und Lacken sind im flüssigen Zustand Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Lassen Sie Farb- und Lackreste in den Dosen aushärten, denn ausgehärtet gehören Farben und Lackreste in den
Restmüll.
Leere Farbeimer und -dosen gehören in den
Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Faserzementplatten, Abwasserrohre und Kunstschiefer die asbestfrei sind, können mit entsprechendem Nachweis z.B. durch einen Kaufbeleg als Baustellenabfall kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden Da die Verwendung von asbesthaltigen Faserzementplatten ab dem 31.12.1991 verboten wurde, muss damit gerechnet werden, dass alle vor diesem Datum verbauten Platten Asbest enthalten können.
Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Ausführliche Infos zu Asbest bietet das Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#undefined
Bei allen vor diesem Datum verbauten Platten muss davon ausgegangen werden, dass sie asbesthaltig sein
können. Sie sind Sonderabfall und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die
Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden, um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen,
Zerschlagen und Zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Die Platten müssen in spezielle
Big-Bags (erhältlich an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der
KKA GmbH in Uedem)
staubdicht verpackt werden, Sie werden ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen!
Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die
Abfallberatung (02825 903420).
Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit
asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen darf.
Faxgeräte gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Faxgeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Federbetten können in Bettenfachgeschäften oftmals gereinigt und wiederaufgearbeitet werden. Gut erhaltene Federbetten nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen. Alte Federbetten gehören zum Sperrmüll.
Zierblenden aus Kunststoff gehören in den Restmüll. Autofelgen aus Metall können kostenlos als Metallschrott an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Fensterglas gehört nicht in die Glaskörbe, da es kein Behälterglas ist und eine andere Zusammensetzung hat.
Es gehört in den Restmüll. Größere Mengen werden kostenpflichtig an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen.
Fensterrahmen gehören nicht zum Sperrmüll. Mit Glas sind sie gemischte Bau- und Abbruchabfälle, ohne Glas gehören sie zu den Holz- oder Kunststoffabfällen. Sie können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Fermacellplatten sind Baustellenabfall. Sie können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Fernsehgeräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Fernsehgeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Fettabscheiderinhalte werden über spezielle Unternehmen entsorgt. Rufen Sie uns an, wir nennen Ihnen Adressen. Abfallberatung 02825 903420.
Feuerlöscher gehören zum Schadstoffmobil.
Wenn Thermometer das giftige Quecksilber enthalten gehören sie zum Schadstoffmobil (seit April 2009
ist innerhalb der EU der Vertrieb von quecksilberhaltigen Thermometern im Gesundheitsbereich verboten).
Digitale Fieberthermometer dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräten auf Grundlage des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
(
In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Negativstreifen, Fotos und überlagerte Filme gehören zum Restmüll.
Gebrauchte und ausgetrocknete Filzstifte sind Restmüll.
Flachglas gehört nicht in die Glaskörbe, da es kein Behälterglas ist und eine andere Zusammensetzung hat. Es
gehört in den Restmüll. Es kann auch als kostenpflichtiger Abfall zu den
Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bei größeren Mengen, z.B. bei Gewächshausabbruch, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
02825 903420.
Leere Einweg- Glasflaschen und -Konservengläser müssen nach den Farben grün, braun und weiß in die
Glaskörbe sortiert werden.
Tipp:
Andersfarbiges Glas, wie blaue, rote oder schwarze Flaschen, gehören in den Glaskorb für grünes Altglas,
denn grünes Glas kann aus allen Altglasfarben hergestellt werden.
Leere Plastikflaschen (pfandfrei) gehören in den gelben Sack/ die
gelbe Tonne.
Die Flaschen und Gläser brauchen nicht gespült werden, müssen aber restentleert bzw. löffelrein sein.
Etiketten und Schraubverschlüsse brauchen nicht entfernt werden.
Fleckenwasser ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Fliesen gehören zum Bauschutt.
Bauschutt ist rein mineralischer Abfall den Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler kostengünstig
annehmen.
Fliesen können auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland (Moyland nur
Kleinmengen) als
kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden.
Verpackungsfolien gehören in den gelben Sack/ die gelbe Tonne.
Folien vom Bau, aus Landwirtschaft oder Garten sind keine Verpackungsfolien und gehören daher
zum Restmüll.
Größere Folien müssen in 1 x 1m großen Stücke kleingeschnitten werden. So können sie als kostenpflichtiger
Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Bei großen Mengen an Folie rufen Sie die Containerdieste oder die Abfallberatung an
02825 903420.
Fotoapparate dürfen wie alle anderen Elektro- und
Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den
Wertstoffhöfen oder an
den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen
im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Fotochemikalien sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Fotos gehören wegen ihrer Zusammensetzung zum Restmüll.
Haushaltsöle und Frittierfette nicht in den Ausguss gießen!
Gehärtete Fette abkühlen und aushärten lassen, dann in Zeitungspapier gewickelt in den Restmüll geben.
Ungehärtete, flüssige Öle in ein Behältnis (z.B. Originalflasche) füllen und ebenfalls in den Restmüll geben.
Bei größeren (gewerblichen) Mengen, rufen Sie uns an, wir nennen Ihnen Verwerter 02825 903420.
Frostschutzmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Fulgurit Platten, Faserzementplatten, Abwasserrohre und Kunstschiefer die asbestfrei sind, können mit entsprechendem Nachweis z.B. durch einen Kaufbeleg als Baustellenabfall kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden. Da die Verwendung von asbesthaltigen Faserzementplatten ab dem 31.12.1991 verboten wurde, muss damit gerechnet werden, dass alle vor diesem Datum verbauten Platten Asbest enthalten können.
Seit dem 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Ausführliche Infos zu Asbest bietet das Umweltbundesamthttps://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#undefined
Bei allen vor diesem Datum verbauten Platten muss davon ausgegangen werden, dass sie asbesthaltig sein
können. Sie sind Sonderabfall und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die
Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden, um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen,
Zerschlagen und Zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Die Platten müssen in spezielle
Big-Bags (erhältlich an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der
KKA GmbH in Uedem)
staubdicht verpackt werden. Sie werden ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen.
Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die
Abfallberatung (02825 903420).
Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit
asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen darf.
Fußbodenbeläge wie Laminat, Parkett, Linoleum, PVC-Bodenbelag, Fliesen etc. gehören zum Baustellenabfall und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Fußbodenbeläge können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Fußleisten sind ein Baustellenabfall und gehören daher nicht zum Sperrmüll. Fußleisten gehören in den Restmüll. Sie können auch kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
G
Verschlissene, unbrauchbare Gardinen und Vorhänge gehören in den Restmüll. Sehr voluminöse Gardinen oder Vorhänge gelten auch als Sperrmüll. Gut erhaltene Gardinen werden vielfach auch von caritativen Einrichtungen entgegengenommen.
Gartenabfälle gehören in die braune Biotonne.
Wer seine kompostierbaren Bioabfälle auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert, kann sich von der braunen Biotonne befreien lassen. Haben Sie Fragen zur Eigenkompostierung oder benötigen Sie Informationsmaterial, rufen Sie die Abfallberatung an: 02825 903420.
Gartenabfälle können auch kostenpflichtig direkt an der Kompostierungsanlage in Goch oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten. (Siehe Abfallkalender.)
Gartenmöbel gehören zum Sperrmüll.
Verschenken Sie gut erhaltene Gartenmöbel unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Gartenpumpen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Gartenpumpen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Gartenzäune gehören zum Baustellenabfall und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen.
Je nach Material können sie als Holzabfall kostenpflichtig oder als Metallabfall kostenfrei an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Gasflaschen wie Propangasflaschen werden i.d.R. vom Handel zurückgenommen. Bei älteren Modellen oder Entsorgungsschwierigkeiten fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
Gefrierschränke und Gefriertruhen sind Elektro- und
Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher
Art unentgeltlich zurücknehmen.
Gefrierschränke und Gefriertruhen können wie Sperrmüll angemeldet werden
oder kostenlos an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
Die „dualen Systeme“ organisieren bundesweit über die Gelben Säcke und Tonnen das Sammeln, Sortieren und Verwerten gebrauchter Verkaufsverpackungen. Unter www.muelltrennung-wirkt.de gibt es dazu umfangreiche Informationen.
In den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne gehören alle leeren Verkaufsverpackungen mit Ausnahme der Verpackungen aus Papier, Pappe (Altpapier), Glas (Glaskörbe) und aus Naturmaterialien wie Bananenschalen (braune Biotonne).
Die Verpackungen müssen restentleert sein, nicht gespült.
Wursthäute oder Käserinde sind Bestandteile eines Produktes und keine Verpackung, sie gehören in den Restmüll.
Gelkissen dürfen in den Restmüll.
Geschenkpapier aus Papier gehört ins Altpapier.
Geschenkpapier aus Aluminium oder Kunststoff oder beschichtetes Geschenkpapier gehört in den
Restmüll.
Verpacken Sie Geschenke in passende Zeitungsartikel oder in Kalenderblätter, umwickeln Sie Geschenke mit
Blättern oder Ästen, nutzen Sie Handtücher oder Stoffreste.
Wenn Sie Geschenkpapier nicht festkleben, sondern nur mit einer Schleife fixieren, kann es häufiger genutzt
werden.
Geschirrspülmaschinen sind Elektro- und
Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Geschirrspülmaschinen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder
kostenlos an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland abgegeben werden.
Unter Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen
Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder
Zusammensetzung ähnlich sind. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die Abfallberatung (02825 903420.
Gewerbeabfälle müssen sortiert der Verwertung zugeführt werden.
Kleinmengen werden kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angenommen.
Kleine Mengen Gipskarton können in den Restmüll.
Gipskartonplatten können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
Bei Altglas wird unterschieden zwischen Behälterglas und Flachglas.
Behälterglas, also Konservengläser und Glasflaschen, kann sehr gut zu neuen Glasverpackungen
wiederverwertet werden.
Für das Recycling muss das Glas nach den Farben grün, braun und weiß in die Glaskörbe sortiert werden.
Die Glaskörbe werden in Mehrkammerfahrzeuge geleert, dadurch werden die sortierten Gläser bei der
Abfuhr nicht zusammengeschüttet!
Tipp:
Schon kleine Mengen farbiges Altglas stören das Recyceln beim Weißglas. Deshalb ist die Trennung nach
Glasfarben wichtig!
Andersfarbiges Glas, wie blaue, rote oder schwarze Flaschen, gehören in den Glaskorb für grünes Altglas,
denn grünes Glas kann aus allen Flaschenfarben hergestellt werden.
Die Flaschen und Gläser brauchen nicht gespült werden, müssen aber restentleert bzw. löffelrein sein.
Etiketten und Schraubverschlüsse müssen nicht entfernt werden.
Flachglas wie Glas- oder Spiegelscheiben gehört nicht in die Glaskörbe, weil es eine andere
Zusammensetzung als Behälterglas hat.
Kleinere Mengen Flachglas können in den Restmüll.
Größere Mengen können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
Flachglas wie Glas- oder Spiegelscheiben gehört nicht in die Glaskörbe, weil es eine andere
Zusammensetzung als Behälterglas hat.
Kleinere Mengen Flachglas können in den Restmüll.
Größere Mengen können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
Beim Abbruch von z.B. Gewächshäusern fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
Um eine Freisetzung von Faserstaub zu vermeiden, muss Glaswolle und Steinwolle immer in reißfeste, durchsichtige KMF-Säcke (Künstliche Mineralfaser-Säcke) verpackt werden.
KMF-Säcke erhalten Sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei
der KKA GmbH in Uedem.
Glaswolle, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, wird als Sonderabfall eingestuft und
ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont kostenpflichtig angenommen.
Glaswolle, die nach dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, kann an den Entsorgungszentren Pont und Moyland kostenpflichtig angeliefert
werden.
Defekte Glühbirnen gehören in den Restmüll.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren dürfen wie alle anderen Elektro- und
Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Viele Baumärkte nehmen Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zurück.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an
den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Grablichterhülsen sind Teil des Produktes und keine Verpackung, daher gehören sie in den Restmüll.
Ein großer Standgrill gehört zum Sperrmüll und ein kleiner Grill gehört
zum Restmüll.
Elektrogrills sind Elektro- und
Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektrogrills können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Bioabfälle, auch Grünabfälle oder Pflanzenabfälle genannt, sind Pflanzenabfälle aus Garten und Küche. Sie
gehören in die braune Biotonne. In die braune Tonne dürfen im Kreis Kleve
allerdings nur die
Pflanzenabfälle „vor dem Kochtopf", also bevor sie gebraten, gegart, gekocht oder sonst wie bearbeitet
worden sind.
Tierische Abfälle, also Fleisch- und Fischabfälle, Tierfäkalien oder Katzenstreu dürfen grundsätzlich nicht
in die braune Tonne, sie gehören zum Restmüll.
Wer Bioabfälle im Garten kompostiert, kann sich von der braunen Biotonne befreien lassen.
Bioabfälle können kostenpflichtig direkt an der Kompostierungsanlage in Goch oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(Siehe Abfallkalender.)
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(siehe Abfallkalender.)
Grünabfälle können kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen angeliefert
werden.
Kleine Mengen können als Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden.
Abfälle aus Gummi wie Haushaltshandschuhe, Fahrradreifen u.ä. gehören in den Restmüll.
H
Halogenlampen (auch vom Auto) gehören wie Glühbirnen in den Restmüll.
Handys dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Es gibt viele Firmen, die Haushaltsauflösungen professionell anbieten. Ebenso gibt es z.B. gemeinnützige
Unternehmen und Sozialkaufhäuser, die gut erhaltene Dinge wie Mobiliar, Geschirr, Fahrräder, Bücher gerne
entgegennehmen.
Gut erhaltene Dinge können Sie kostenfrei über www.verschenken-im-kreis-kleve.de anbieten.
Alle Materialien können aber auch (zum Teil kostenpflichtig) zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Große und kleine elektr. Haushaltsgeräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf
Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf
eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Große elektr. Haushaltsgeräte mit einer Kantenlänge größer 30 cm können wie Sperrmüll angemeldet werden oder
kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland abgegeben werden.
Kleine elektr. Haushaltsgeräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Nicht elektr. große Haushaltsgeräte gehören zum Sperrmüll.
Nicht elektr. kleine Haushaltsgeräte gehören in den Restmüll.
Reste von Haushaltreinigern sind Sondermüll und gehören zum Schadstoffmobil.
Viele Spezialreinigungsmittel enthalten problematische Inhaltsstoffe. Erkundigen Sie sich nach
schadstoffarmen, natürlichen Alternativen, die meist altbewährten Hausmittel sind meist auch viel
kostengünstiger.
Mit Hausmüll ist meist der Restmüll gemeint.
Restmüll ist der Abfall, der nicht in eine der anderen Abfalltonnen gehört und für den keine andere
Sammelmöglichkeit angeboten wird. Restmüll darf keine Schadstoffe enthalten.
Der Restmüll aus dem Kreis Kleve wird seit dem 01.01.2000 zur Müllverbrennung verbracht.
Hausrat und Hausmüll aus Entrümpelungen gehört in den Restmüll.
Größere Mengen können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Nur Möbel und andere große Gegenstände gehören zum Sperrmüll.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(Siehe Abfallkalender.)
Heckenschnitt gehört zu den organischen, kompostierbaren Abfällen. Er kann in die braune Tonne oder auf den
Kompost gegeben werden.
Gartenabfälle können auch kostenpflichtig direkt zur Kompostierungsanlage nach Goch oder zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Heftpflaster gehören in den Restmüll.
Haben Sie intakte Heimtrainer übrig? Dann verkaufen sie doch ihre funktionstauglichen Trainingsgeräte über
den Kleinanzeigenmarkt oder verschenken Sie sie z.B. unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Ansonsten gehören defekte Heimtrainer zum Sperrmüll.
Elektrische Heimtrainer gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Sie können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Heizdecken dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel
muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen
oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Große Elektrogeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder
an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Heizkörper gehören nicht zum Sperrmüll, sie sind Bauabfall. Da sie aus Metall bestehen, werden sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland als Metallabfall kostenlos angenommen.
Für die Reinigung, den Ausbau und die Entsorgung von Heizöltanks gibt es spezielle Fachfirmen. Adressen erfahren Sie bei der Abfallberatung (02825 903420).
Soll ein Helm entsorgt werden, gehört jede Art von Helm in den Restmüll.
Heraklithplatten sind Baustellenabfälle.
Kleine Mengen können in den Restmüll.
Größere Mengen können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und
Moyland gebracht werden.
Die Herbstzeitlose ist eine giftige Pflanze. Dennoch darf sie in den Biomüll.
Die Temperaturen der Rotte im Kompostwerk zersetzen das Gift. Gerne Direktanlieferung im Kompostwerk in Goch.
Ein Elektroherd gehört zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher
Art unentgeltlich zurücknehmen.
Ein Elektroherd kann wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
Hochdruckreiniger sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Hochdruckreiniger können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
Holz von Bau- oder Renovierungsarbeiten wie Balken, Bodendielen, Holzvertäfelung, Schalungsbrettern usw. gehören nicht zum Sperrmüll, sondern sind Bauabfall.
Holzabfall kann kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Holzmöbel wie Schränke, Stühle, Sofas, Betten usw. können Sie z.B. unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de verschenken.
Sollen sie entsorgt werden, gehören zum Sperrmüll.
Holzpaletten können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und
Moyland gebracht werden.
Zum Herstellen von Sitzmöbeln, Hochbeeten und vielem mehr sind Paletten sehr beliebt!
Holzschutzmittel wie Lasuren, Lacke oder Imprägnierungsmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Holzwolle gehört in den Restmüll.
Haben Sie einen intakten Hometrainer übrig? Dann verkaufen sie doch ihre funktionstauglichen Trainingsgeräte
über den Kleinanzeigenmarkt oder verschenken Sie sie z.B. unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Ansonsten gehören defekte Hometrainer zum Sperrmüll.
Elektrische Hometrainer sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher
Art unentgeltlich zurücknehmen.
Sie können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder
an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Hundekot gehöhrt in den Restmüll.
Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Abschminktücher, Papierhandtücher usw. gehören nach ihrer Nutzung in den Restmüll.
I
Leere Infusionsglasflaschen können in die Glaskörbe für Weißglas gegeben werden.
Injektionsspritzen können in „durchstichsicheren" Behältern (z.B. leere Spülmittelflaschen) in den Restmüll.
Sie sollten so in den Restmüll platziert
werden, dass nach Möglichkeit ein Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Inliner gehören in den Restmüll.
Insektenspray ist Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
Alle Arten von Isomatten gehören in den Restmüll.
J
Jakobskreuzkraut ist eine giftige Pflanze. Dennoch darf sie in den Biomüll. Die Temperaturen der Rotte im Kompostwerk zersetzen das Gift. Gerne Direktanlieferung im Kompostwerk in Goch.
Jalousien, Plissees und Rollos, keine Rollläden, gehören je nach Größe zum Sperrmülll oder zum Restmüll.
Elektrische Jalousien sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Große elektr. Jalousien können wie Sperrmülll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
K
Kabel von Elektrogeräten sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Kabelreste beim Bau können als Metallschrott an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Einzelne Tierkadaver von kleinen Hunden, Katzen, Kaninchen, Fischen, Vögeln können auf dem eigenen
Grundstück vergraben werden (mind. 50 cm tief; nicht im Wasserschutzgebiet).
Abholungen größerer Tiere führt die Firma SecAnim durch, Tel.: 02306 92709 0 www.secanim.de/secde/dienstleistungen/l.
Einzelne Tiere (tote Maus, toter Fisch, toter Vogel) dürfen in den Restmüll
Kaffeefilter sind gut biologisch abbaubar und zudem ein guter Dünger. Sie können auf den Komposthaufen bzw. in die braune Tonne gegeben werden.
Kaffeekapseln sind keine Verpackung, sie sind Teil des Produktes.
Einige Firmen haben Kaffeekapseln lizensiert, diese Kaffeekapseln dürfen, obwohl sie nicht leer sind, in den
Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Alle anderen Kaffeekapseln gehören in den Restmüll.
Kaffeemaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Kaffeemaschinen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Ausrangierte Käfige von Hamster, Kaninchen oder Kanarienvögel gehören ja nach Größe zum Restmüll oder zum Sperrmüll.
Kaltreiniger sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Kartonagen und Pappen gehören ins Altpapier. Überhangmengen neben der Papiertonne werden nicht
mitgenommen.
Kartonagen können Sie kostenfrei zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland bringen.
Kartonverbunde sind Kartonverpackungen die mit Kunststoff und/oder Aluminium beschichtet sind. Dazu gehören
u.a. Getränkekartons wie Saft- oder Milchtüten. Dies sind typische Verkaufsverpackungen.
Die Verkaufsverpackungen brauchen nicht gereinigt werden, müssen aber völlig entleert sein und gehören dann in die
Gelbe Tonne/den Gelber Sack.
Kassetten gehören in den Restmüll.
Versandhaus-, Reise-, Modekataloge und Prospektmaterialien gehören zum Altpapier.
Katzenstreu (auch kompostierbares) gehört nicht in die braune Biotonne, sondern in den Restmüll.
Kehricht gehört in den Restmüll.
Keramikfliesen aus Bau- und Renovierungsarbeiten zählen zum Bauschutt.
Kleinmengen können über den Restmüll entsorgt werden.
Größere Mengen nehmen Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler kostengünstig an.
Bauschutt kann auch an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland (Moyland nur Kleinmengen) als kostenpflichtiger Abfall angeliefert werden.
Kerzenreste aus Wachs gehören in Restmüll.
Einen gut erhaltenen Kinderwagen können Sie caritativen Einrichtungen spenden oder unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de verschenken.
Ansonsten gehört er zum Sperrmüll.
Klebebänder gehören in den Restmüll.
Nicht ausgehärtete Klebstoffe sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Ausgehärtet Klebstoffe dürfen in den Restmüll.
Gut erhaltene Kleidung nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Sie wird auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es sich
um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Kleintiermist wie Katzen-, Meerschweinchen- oder Kaninchenstreu (auch kompostierbarer), Vogelkot etc. darf
nicht in die Biotonne.
Kleintiermist und -streu gehört in den Restmüll.
Klimageräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Klimageräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Kaputte Klobrillen gehören in den Restmüll.
Knochen gehören wie andere tierische Speisereste (Gräten etc.) ausschließlich in den Restmüll.
Alle Arten von Batterien, auch die sogenannten Knopfzellen, werden unentgeltlich vom Handel zurückgenommen.
Alte Batterien werden auch an den Entsorgungszentren Pont und Moyland, an den Wertstoffhöfen und am
Schadstoffmobil angenommen.
Ein defekter Kochtopf gehört in den Restmüll.
Kochtöpfe und Pfannen können kostenlos als Metallschrott an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
Ausgediente Koffer gehören zum Sperrmüll.
Kohle- und ähnliche Durchschreibpapiere gehören in den Restmüll .
Kondome gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll.
Kopiergeräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen. Kopiergeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Korken werden aus der Rinde der Korkeiche gestochen. Dieses Naturmaterial wird aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften auch als umweltfreundlicher Dämmstoff geschätzt. Korken und andere Produkte aus Naturkork sind daher für den Müll viel zu schade! Seit 1996 gibt es im Kreis Kleve eine kreisweite Sammelaktion. Sammelstellen sind u.a. viele Schulen, die Rathäuser, sowie die Entsorgungszentren Pont und Moyland. Näheres erfahren Sie von Frau Thoenissen (02825 903420) von der Abfallberatung.
Korken aus Naturkork gehören sonst in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Plastikkorken gehören immer in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Korrekturroller gehören in den Restmüll.
Kosmetikreste wie Cremes, Lippenstifte, Wattepads etc. gehören in den Restmüll.
Nagellack und Nagellackentferner sind Sonderabfall und müssen zum Schadstoffmobil.
Kotbeutel von Haustieren oder mit Kot gefüllte Windeln gehören in den Restmüll.
Kreditkarten können Sie in aller Regel zurückgeben.
Möchten Sie Kreditkarten entsorgen, gehören sie aufgrund des Chips zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Kronkorken sind Teil einer Verpackung und gehören daher in die Gelbe Tonne/den Gelben Sack.
Organische Küchenabfälle, die in irgendeiner Form gegart, gekocht oder verarbeitet wurden ("nach dem Kochtopf"), wie gekochte Kartoffeln, gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.
Pflanzlicher Küchenabfall "vor dem Kochtopf", also rohes Gemüse, Obst, Kartoffelschalen etc., gehört in die braune Tonne oder auf den eigenen Komposthaufen.
Leere oder eingetrocknete Kugelschreiberminen gehören in den Restmüll.
Haushaltsübliche Kühlakkus müssen nach einer EU-Verordnung ungiftig sein. Sie enthalten i.d.R. Salzwasser, Kühlgel und Konservierungsstoffe. In haushaltsüblichen Mengen dürfen sie in den Restmüll.
Kühlgeräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Kühlgeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Verdorbene Lebensmittel aus der Kühltruhe (z.B. durch Stromausfall) können über den Restmüll entsorgt werden.
Größere Mengen können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren
Pont und Moyland gebracht werden.
Reste von Kunstdünger (Mineraldünger) sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil .
Asbestfreier Kunstschiefer kann als Baumischabfall kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und
Moyland gebracht werden.
Da die Verwendung von asbesthaltigem Kunstschiefer ab dem 31.12.1991 verboten wurde, muss damit gerechnet
werden, dass alle vor diesem Datum verbauten Platten Asbest enthalten können.
Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Ausführliche Infos zu Asbest bietet das Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#undefined.
Bei vor diesem Datum verbauten Kunstschiefer muss davon ausgegangen werden, dass er asbesthaltig sein
können. Asbesthaltiger Kunstschiefer ist Sonderabfall und bedarf daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die
Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden, um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen,
Zerschlagen und Zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Die Platten müssen in spezielle
Big-Bags (erhältlich an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der KKA GmbH in Uedem)
staubdicht verpackt werden. Sie werden ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen!
Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die
Abfallberatung ( 02825 903420).
Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit
asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen darf.
Kunststoffrohre sind Baustellenabfälle und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Kleine
Mengen können in den Restmüll.
Größere Mengen können in max. 1m langen Stücken kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
Kunststoffverpackungen und -folien z.B. Joghurt- oder Margarinebecher, gehören zum Verpackungsmüll in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
Sie müssen nicht gespült, aber restentleert werden.
L
Flüssige Lacke sind Sondermüll und gehören zum Schadstoffmobil. Lassen Sie Lackreste aushärten, dann dürfen sie in den Restmüll.
Laminat gehört nicht zum Sperrmüll. Da es baulich mit der Wohnung verbunden ist, handelt es sich um Baustellenabfall.
Kleinmengen können in den Restmüll.
Größere Mengen werden an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
als kostenpflichtiger Holzabfall angenommen.
Lampen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Lampen mit einer Kantenlänger größer 30 cm können wie Sperrmüll angemeldet werden oder
kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben
werden.
Lampen mit einer Kantenlänger unter 30 cm können kostenlos am Schadstoffmobil, an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Laptops sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Laptops können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Noch funktionierende Laptops nimmt die KKA auch als Spende für das gemeinnützige Projekt Labdoo entgegen.
Lasuren gehören zum Schadstoffmobil.
Ausrangierte Lattenroste gehören zum Sperrmüll.
Laub ist ideales Mulchmaterial auf den Beeten und sollte dort belassen werden!
Für Laub gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abgabemöglichkeiten. (Siehe Abfallkalender.)
Laub gehört als kompostierbares Material in die braune Tonne oder auf den Komposthaufen.
Bei der Eigenkompostierung sollte man beachten, dass Laub mit anderem, möglichst stickstoffreichen Material
(wie z.B. Rasenschnitt) gemischt wird.
Einen gut erhaltenen Laufstall können Sie caritativen Einrichtungen spenden oder unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de verschenken.
Ansonsten gehört er zum Sperrmüll.
Laugen wie Salmiakgeist, Natronlauge, Kalilauge, Rohrreiniger, Abflussfrei usw. sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Lebensmittelreste gehören in den Restmüll.
(Nur Obst- oder Gemüseabfälle "vor dem Kochtopf" dürfen in die braune Biotonne.)
Bei größeren oder gewerblichen Mengen setzen Sie sich mit der Abfallberatung (02825 903420) in Verbindung.
Lederreste und Lederabfälle gehören in den Restmüll.
Gut erhaltene Kleidung aus Leder nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Sie wird auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es sich
um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Zerrissene und verschlissene Lederkleidung gehört als Lumpen zum Restmüll.
LED -Leuchten und -Lampen sind Elektro- und Elektronikaltgeräteund dürfen auf Grundlage des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll! Der Handel muss
Elektroaltgeräte, also auch LED – Leuchten und -Lampen in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich
zurücknehmen.
LED-Leuchten und -Lampen können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Leime sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Ausgehärtet gehören sie zum Restmüll.
Leuchtstoffröhren sind Elektro- und Elektronikaltgeräte und dürfen auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte, also auch Leuchtstoffröhren, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Leuchtstoffröhren können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Lichterketten sind Elektro- und Elektronikaltgeräte und dürfen auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte, also auch Lichterketten in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Lichterketten können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Dort, wo Sie Batterien kaufen, können Sie diese Art Batterien auch unentgeltlich abgeben.
Lithium-Gerätebatterien und Lithium-Akkus z.B. auf Elektrowerkzeugen oder Haushaltsgeräten werden auch an
den Entsorgungszentren Pont und Moyland, an den Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.
Lithium-Ionen-Akkus z.B. aus E-Bikes gehören zu den Hochenergie-Akkus. Das sind Industriebatterien, die
vom Handel zurück genommen werden und an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen werden.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus die Pole ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
Beschädigte Lithiumbatterien und Akkus sollten Sie an den Polen abkleben und in mit Sand gefüllten Dosen
oder Gläsern transportieren.
Lösungsmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Kaputte Luftmatratzen oder andere aufblasbare Kunststoff-Schwimmutensilien gehören in den Restmüll.
M
Markisen sind Bauabfall.
Sie können als kostenpflichtiger Abfall zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Elektrische Markisen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektrische Markisen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Egal ob Maschendraht-, Latten- oder Jägerzaun, ein Zaun ist ein Baustellenabfall und gehört daher
nicht zum Sperrmüll.
Zäune können an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden, je nach Material als
Metallabfall kostenfrei, als Holz- oder Kunststoffabfall kostenpflichtig.
Matratzen gehören zum Sperrmüll.
Medikamente gehören in den Restmüll.
Sie werden problemlos in der Müllverbrennungsanlage mit verbrannt. Um Missbrauch zu vermeiden können die
Medikamente zwischen anderem Restmüll versteckt werden.
Medikamente niemals in die Toilette schütten, das bereitet Probleme in der Kläranlage!
Metalldosen aus dem Verpackungsbereich, gehören in den Gelben Sack/Gelbe Tonne. Das gilt
auch für Farb- und Lackdosen, wenn diese völlig restentleert sind.
Metalldosen, die noch Reste von schädlichen Inhalten, wie flüssige Lacke, Öl, Pflanzenschutzmittel o.ä.
enthalten, müssen zum Schadstoffmobil.
Metalldosen mit ausgehärteten Farb- und Lackresten, gehören in den Restmüll.
Große metallhaltige Elektrogeräte aus dem Haushalt z.B. Herde oder Waschmaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Sie können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Bügelbretter, Wäscheständer u.ä. gehören zum Sperrmüll.
Metallverpackungen wie Blechbüchsen, Konservendosen oder auch Kronkorken gehören in den Gelben Sack/Gelbe Tonne.
Alle Metallteile egal ob Badewannen, Autobleche, Heizkörper, werden kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
Mikrowellengeräte sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Mikrowellengeräte können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Milchtüten sind Verbundverpackungen aus Karton, Kunststofffolie und evtl. Alufolie. Sie gehören entleert in den Gelben Sack/Gelbe Tonne.
Für Altöl besteht eine Rücknahmepflicht des Handels, es sollte daher dorthin zurückgebracht werden. Altöl wird auch am Schadstoffmobil. angenommen.
Um eine Freisetzung von Faserstaub zu vermeiden, muss Mineralwolle immer in reißfeste, durchsichtige KMF-Säcke (Künstliche Mineralfasersäcke) verpackt werden.
KMF-Säcke erhalten Sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der KKA GmbH in Uedem.
Mineralwolle die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, wird als Sonderabfall eingestuft und
ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen.
Mineralwolle, die nach dem 01. Oktober 2000 hergestellt wurde, kann an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
Möbel gehören zum Sperrmüll.
Möbel mit elektrischer oder elektronischer Ausstattung sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Möbel mit elektrischer oder elektronischer Ausstattung können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Mobiltelefone dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den
braunen Glaskorb entsorgt werden).
Elektr. Motorsägen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektr. Motorsägen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Mull und Mullbinden gehören in den Restmüll.
Organisationen, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten, freuen sich über abgelaufene Verbandskästen für ihre Kurse.
Wenn Ihre Mülltonne defekt oder verschwunden ist, oder wenn Sie die Tonnengröße ändern möchten, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
N
Nachtspeicheröfen werden seit dem 01.05.2016 auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) als Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos am
Entsorgungszentrum Geldern-Pont angenommen. Für die Annahme der Nachtspeicheröfen gelten bestimmte
Bedingungen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung: 02825 903420.
Nähmaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Nähmaschinen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Negative vom Film sowie Röntgenaufnahmen gehören wie alte Filme und Dias in den Restmüll.
Neonröhren sind Elektro- und Elektronikaltgeräte und dürfen auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte, also auch Neonröhren, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Neonröhren können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Notebooks dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdingskeine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den
braunen Glaskorb entsorgt werden).
Noch funktionierende Notebooks nimmt die KKA auch als Spende für das gemeinnützige Projekt Labdoo entgegen.
O
Oberbetten mit Daunenfedern können in Bettenfachgeschäften oftmals gereinigt und wiederaufgearbeitet werden.
Gut erhaltene Oberbetten nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Alte Oberbetten gehören zum Sperrmüll.
Für Altöl und altölhaltige Produkte besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Altöl und altölhaltige Produkte sollten daher dorthin zurückgebracht werden.
Ölfilter sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Für Altöl und altölhaltige Produkte besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Altöl und altölhaltige
Produkte sollten daher dorthin zurückgebracht werden.
Ölkanister sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Ölradiatoren sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Ölradiatoren können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Für die Reinigung, die Demontage und die Entsorgung von Öltanks (aus Metall oder Kunststoff) gibt es
spezielle Fachfirmen.
Adressen erfahren Sie bei der Abfallberatung:
02825 903420.
Bei einem Ölunfall wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve (Tel. 02821/85-438).
Haben Sie ölverunreinigtes Erdreich zu entsorgen,
fragen Sie die Abfallberatung:
02825 903420
Onduline-Platten sind bituminöse Wellplatten.
Sie können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden
P
Paneele gehören nicht zum Sperrmüll. Da sie baulich zur Wohnung gehören, zählen sie zu den
Baustellenabfällen.
Sie können als kostenpflichtiger Holzabfall zu den Entsorgungszentren Pont und
Moyland gebracht werden.
Siehe Altpapier.
Papierhandtücher gehören, obwohl sie aus Papier sind, aus hygienischen Gründen nach ihrem Gebrauch in Restmüll.
Verschmutzte Papiertaschentücher sollten aus hygienischen Gründen in den Restmüll.
Pappe gehört wie Papier zum Altpapier.
Größere Mengen Pappe und Kartonagen können kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
abgegeben werden.
Stark verschmutzte Pappteller gehören zum Restmüll.
Tipp: Es schmeckt doch viel besser von Porzellantellern. Planen Sie ein größeres Fest? Es gibt
Geschirrmobile und Leihgeschirr.
Parkettböden gehören nicht zum Sperrmüll. Da sie baulich zur Wohnung gehören, zählen sie zu den
Baustellenabfällen.
Sie können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Pergamentpapier, in dem beim Einkauf Ihre Produkte verpackt waren, gehört als Verpackungspapier in den
Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Andere Pergamentpapiere gehören in den Restmüll.
Alle Arten von Pfannen ebenso wie Metall-Kochtöpfe gehören zum Restmüll.
Bioabfälle, auch Grünabfälle oder Pflanzenabfälle genannt, sind Pflanzenabfälle aus Garten und Küche. Sie
gehören in die braune Biotonne. In die braune Tonne dürfen im Kreis Kleve allerdings nur die Pflanzenabfälle
„vor dem Kochtopf", also bevor sie gebraten, gegart, gekocht oder sonst wie bearbeitet worden sind.
Tierische Abfälle, also Fleisch- und Fischabfälle, Tierfäkalien oder Katzenstreu dürfen grundsätzlich nicht
in die braune Tonne, sie gehören zum Restmüll.
Wer Bioabfälle im Garten kompostiert, kann sich von der braunen Biotonne befreien lassen.
Bioabfälle können kostenpflichtig direkt an der Kompostierungsanlage in Goch oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(Siehe Abfallkalender.)
Alle Arten von Pflanzenschutzmitteln sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Pflanztöpfe und -kästen gehören je nach Größe zum Sperrmüll oder zum Restmüll. Pflanztöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in denen die Pflanzen nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben sollen, gehören in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Photovoltaikmodule werden in Kleinmengen auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
als Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont angenommen.
Für große Mengen gibt es Rücknahmesystem, erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Händler*in oder Hersteller*in.
Unbrauchbare, hartgetrocknete Pinsel gehören in den Restmüll.
Pinselreiniger wie Terpentin oder Verdünnung sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Stark verschmutzte Pizzakartons gehören in den Restmüll.
Saubere, oder nur leicht verschmutze Pizzakartons können zum Altpapier.
Plastikbesteck gehört in den Restmüll.
Tipp: Planen Sie ein größeres Fest? Es gibt Geschirrmobile und Leihgeschirr.
Plastikteller, die zur Verpackung des Produktes gehören, müssen in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Plastikteller, die zur privaten Nutzung gekauft wurden, gehören in den Restmüll.
Besser Mehrweg nutzen!
Altes, kaputtes Porzellan gehört in den Restmüll.
Propangasflaschen werden i.d.R. vom Handel zurückgenommen. Bei älteren Modellen oder Entsorgungsschwierigkeiten fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
PU-Schaumdosen muss der Handel zurücknehmen.
Alle Arten von unverbrauchten Putzmittelresten sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Viele Reinigungsmittel enthalten problematische Inhaltsstoffe. Erkundigen Sie sich nach schadstoffarmen, natürlichen Alternativen, die meist altbewährten Hausmittel sind meist auch viel kostengünstiger.
PVC-Abfälle wie z.B. Rohre, Fenster oder Fußbodenbeläge gehören zu den Baustellenabfällen und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Sie können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Q
Quecksilber ist hochgiftig! Es ist daher Sonderabfall und gehört zum Schadstoffmobil.
R
Radios dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte mit Kantenlängen kleiner 30 cm können kostenlos am Schadstoffmobil an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Radios mit einer Kantenlänge größer 30 cm können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Elektro-Rasenmäher sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektro-Rasenmäher können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Benzin-Rasenmäher gehören ohne Altöl und Kraftstoffe zum Sperrmüll.
Rasenschnitt gehört zu den kompostierbaren Gartenabfällen. Er kann entweder in die braune Tonne
gegeben oder auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert werden.
Damit Rasenschnitt nicht fault und stinkt, sollte das Mähgut im eigenen Kompost mit strukturreichem Material
(Äste, Reisig, Stroh) gemischt werden.
Rauchmelder dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden)
Kaputte Regenschirme gehören in den Restmüll.
Eine defekte Regentonne gehört zum Sperrmüll.
Sie kann auch zerkleinert in den Restmüll gegeben werden.
Altreifen werden oft gegen Gebühr vom Reifenhandel angenommen. Reifen gehören wie alle Autoteile
nicht zum Sperrmüll.
Alle Arten von Reifen (Auto-, Motorrad-, sowie Trecker Reifen) können mit und
ohne Felgen kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Alle Arten von aggressiven Reinigungsmitteln sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Viele Reinigungsmittel enthalten problematische Inhaltsstoffe. Erkundigen Sie sich nach schadstoffarmen, natürlichen Alternativen, die meist altbewährten Hausmittel sind meist auch viel kostengünstiger.
Restmüll ist der Abfall, der nicht in eine der anderen Abfalltonnen gehört und für den keine andere Sammelmöglichkeit angeboten wird. Restmüll darf keine Schadstoffe enthalten.
Der Restmüll aus dem Kreis Kleve wird seit dem 01.01.2000 zur Müllverbrennung verbracht.
Rigipsplatten gehören zum Baustellenabfall und werden daher nicht beim Sperrmüll mitgenommen. Rigipsplatten können als Bauabfall auf Gipsbasis kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Rohrreiniger sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Umweltfreundlich hilft eine Saugglocke (Pömpel), eine Rohrspirale oder Sie geben 4 Esslöffel Backpulver, Natron oder Waschsoda in den Abfluss und geben vorsichtig eine halbe Tasse Essigessenz hinterher. Wenn sich das Geräusch des Sprudelns gelegt hat, mit heißem Wasser nachspülen.
Rollläden sind ein Baustellenabfall und gehören daher nicht zum Sperrmüll. Ausgebaute Rollläden können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Elektr. Rollläden sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektr. Rollläden können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Röntgenaufnahmen gehören wie alte Filme und Dias in den Restmüll.
Rostschutzmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
S
Defekte oder ausrangierte Sackkarren gehören zum Sperrmüll.
Sägespäne gehören in den Restmüll.
Kleine Mengen Sägespäne von unbehandeltem Holz können auch auf den Komposthaufen gegeben werden.
Defekte oder ausrangierte Sandkästen gehören zum Sperrmüll.
Waschbecken oder Toilettenschüsseln aus Keramik gehören nicht zum Sperrmüll, sondern zählen zu den
Baustellenabfällen.
Sie können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
angeliefert werden. Kunstoffdeckel sollten jedoch vorher demontiert werden.
Auch Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen Keramik kostengünstig an.
Defekte oder ausrangierte Satellitenschüsseln sind Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Satelittenschüsseln können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Scanner sind Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Scanner können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Alle Arten von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Schadstoffe (oder auch Sonderabfall) sind im allgemeinen Sprachgebrauch alle Abfallarten mit gefährlichen
Eigenschaften, also Abfälle, die in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt
darstellen, die explosiv oder brennbar sind und/oder die Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw.
hervorbringen können. Sie müssen gesondert entsorgt werden.
Schadstoffe aus privaten Haushalten können kostenlos ausschließlich beim Schadstoffmobil
abgegeben werden. Die Termine stehen in Ihrem Abfallkalender.
Für Schadstoffkleinmengen aus dem Gewerbe gibt es zwei Sammeltermine an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland.
Benötigen Sie weitere Auskünfte, rufen Sie die Abfallberatung an unter 02825 903420!
Schallplatten gehören in den Restmüll.
Tipp: Gut erhaltene Schallplatten unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de oder auf dem Flohmarkt
anbieten.
Teile aus Schaumstoff gehören in den Restmüll.
Größere, sperrige Haushaltsgegenstände wie z.B. Schaumstoffmatratzen gehören zum Sperrmüll.
Schlauchboote gehören zum Sperrmüll.
Alle Arten von Schläuchen (wie Gartenschläuche, Fahrradschläuche u.a.) gehören zum Restmüll.
Schnellhefter aus Pappe gehören ins Altpapier.
Schnellhefter aus Kunststoff gehören in den Restmüll.
Sperriger Metallschrott aus dem Haushalt (z.B. Wäschespinne) gehört zum Sperrmüll.
Andere Altmetalle wie z.B. Autoteile, Garagentore, Heizkörper gehören nicht zum Sperrmüll und müssen daher
selbst entsorgt werden. Metallschrott kann kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
angeliefert werden.
Defekte oder ausrangierte Schubkarren gehören zum Sperrmüll.
Gut erhaltene Schuhe nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Sie werden auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es
sich um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Verschlissene Schuhe gehören zum Restmüll.
LED Schuhe(Blinkschuhe) dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräten auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Verschmutzte Servietten gehören aus hygienischen Gründen in den Restmüll.
Defekte oder ausrangierte Sessel gehören zum Sperrmüll.
Elektrische Sessel sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Elektrische Sessel können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Silofolien werden kostenpflichtig in Größen nicht über 1m x 1m an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen. Bei größeren Mengen kontaktieren Sie Containerdienste, die Abfallberatung oder ERDE
Defekte oder ausrangierte Skier oder Snowboards gehören zum Sperrmüll.
Oder nutzen Sie unseren Tausch- und Verschenkemarkt unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de, vielleicht freut sich noch jemand darüber.
Slip Einlagen gehören nicht in die Toilette sondern in den Restmüll.
Defekte oder ausrangierte Skier oder Snowboards gehören zum Sperrmüll.
Oder nutzen Sie unseren Tausch- und Verschenkemarkt unter www.verschenken-im-kreis-kleve.de, vielleicht freut sich noch jemand darüber.
Ein Sofa gehört zum Sperrmüll.
Solarpaneele werden kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angenommen.
Wenn das Wasser aus den Solarpaneelen Frostschutzmittel enthält, muss es aufgefangen und über das Schadstoffmobil, entsorgt werden.
Die Sonnenbank aus dem privaten Haushalt gehört zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Sonnenbänke können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Vorher sind die Leuchtstoffröhren zu entfernen. Diese können kostenlos am Schadstoffmobil, an den
Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Sonnenschirme inclusive Standfüße gehören zum Sperrmüll.
Spanplatten zählen zu den Bauabfällen und gehören daher nicht zum Sperrmüll.
Kleingeschnitten können sie in den
Restmüll gegeben werden.
Größere Mengen aus z.B. Renovierungsarbeiten können
kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Speisefette und -öle wie z.B. Frittierfette können unverpackt kostenlos an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Alternativ lassen sich diese ausgehärtet in Zeitung gewickelt oder in flüssigem Zustand
(Kleinmengen) in einen Behälter gefüllt über den Restmüll entsorgen.
Niemals in den Abfluss oder die Toilette schütten!
Bei größeren Mengen aus Handel, Gewerbe oder Verpflegungseinrichtung kann Ihnen die Abfallberatung (02825 903420)
Verwertungsmöglichkeiten nennen.
Gekochte, gebackene, oder anders zubereitete Speisereste aus privaten Haushalten gehören in den Restmüll.
Größere Mengen aus Gaststätten, Handel, Kantinen oder Versorgungseinrichtungen müssen separat entsorgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung (02825 903420.
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die zu groß für die
graue Restmülltonne sind, wie Sofa, Schrank, Fahrrad, Teppiche, Blumenkübel.
Kein Sperrmüll sind dagegen Gegenstände, die "fest" mit der Wohnung „verbunden" sind, wie Fenster,
Türen, Toiletten, Heizkörper, Fußleisten, Verkleidungen... Dies sind Baustellenabfälle und können
kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Schadstoffe und Autoteile sind grundsätzlich vom Sperrmüll ausgeschlossen.
Sperrmüll wird nach Anmeldung bei dem örtlichen Entsorger abgeholt oder kann unter bestimmten Vorgaben
kostenfrei gegen Vorlage des Personalausweises an den entsprechenden Entsorgungszentren oder Wertstoffhöfen
angeliefert werden.
Weitere Infos zur Selbstanlieferung und Anmeldung finden Sie hier
Gehört nicht in die Glaskörbe! Es ist kein Behälterglas und hat daher eine andere Zusammensetzung.
Spiegelglas gehört in den Restmüll.
Haben Sie intakte Spielsachen übrig? Viele caritative Einrichtungen, Kinderheime etc. freuen sich über
solche Spenden oder Sie verschenken es über www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Elektrische Spielzeuge gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Der Handel muss ein Elektroaltgerät
bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen. Sie dürfen nicht in den Restmüll geworfen
werden!
Größere elektrische Spielzeuge können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen
oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Kleine elektrische -Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Ansonsten gehört
kleines Spielzeug in den Restmüll, größere Spielzeuge gehören zum Sperrmüll.
Leere Spraydosen gehören in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Spraydosen die Schadstoffe
enthalten oder nicht vollständig leer sind gehören zum Schadstoffmobil.
Spritzen können in „durchstichsicheren" Behältern (z.B. leere Spülmittelflaschen) in den Restmüll gegeben
werden.
Sie sollten so in den Restmüll platziert werden, dass nach Möglichkeit ein
Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Spritzmittel sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Spritzmittel tragen zum Artensterben bei, versuchen Sie umweltfreundliche Alternativen.
Spülbecken gehören zum Sperrmüll.
Ein Toilettenspülkasten gehört nicht zum Sperrmüll, sondern zählt zum Baustellenabfall. Er kann kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Spülmaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Spülmaschinen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Staubsauger sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Staubsauger können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Staubsaugerbeutel gehören in den Restmüll.
Steingut-Abfälle gehören in den Restmüll.
Um eine Freisetzung von Faserstaub zu vermeiden, muss Glaswolle und Steinwolle immer in reißfeste,
durchsichtige KMF-Säcke (Künstliche Mineralfasersäcke) verpackt werden.
KMF-Säcke erhalten Sie an den Entsorgungszentren Pont und Moyland und bei der KKA GmbH in
Uedem.
Glaswolle und Steinwolle, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, wird als Sonderabfall eingestuft
und ausschließlich am Entsorgungszentrum Pont kostenpflichtig angenommen.
Glaswolle und Steinwolle, die nach dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurde, kann an den Entsorgungszentren
Pont und Moyland kostenpflichtig angeliefert werden.
Stoffreste gehören in den Restmüll.
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(siehe Abfallkalender.)
Strauchschnitt kann kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Kleine Mengen können als Bioabfall in der Biotonne entsorgt werden.
Verschenken Sie gut erhaltenen Stühle z.B. über www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Defekte oder ausrangierte Stühle gehören zum Sperrmüll.
Verpackungsmaterial aus Styropor, wie Schalen für Obst oder Fleisch, aber auch Schutzverpackungen gehören in
den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
Dämmmaterial aus Styropor kann kostenpflichtig unter bestimmten Bedingungen zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420
Defekte oder ausrangierte Surfbretter gehören zum Sperrmüll.
T
Tampons gehören nicht in die Toilette sondern in den Restmüll.
Tannenbäume werden in der Regel in der Zeit von Anfang bis Mitte Januar von verschiedenen Organisationen
eingesammelt. Die Sammeltermine werden über die Presse veröffentlicht, viele Termine trägt die
Abfallberatung zusammen, diese finden Sie dann unter Aktuelles.
(Wichtig: Bitte allen Schmuck wie Lametta u.ä. entfernen.)
In einzelnen Kommunen werden die Tannenbäume von der Müllabfuhr abgeholt. (Siehe Abfallkalender)
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(siehe Abfallkalender.)
Tannenbäume können kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Kleine Mengen können als Bioabfall in der braunen Biotonne entsorgt werden.
Die Zweige des Weihnachtsbaumes können auch als Winterschutz im Garten genutzt werden.
Tapeten gehören grundsätzlich, egal ob ungenutzt oder abgerissen, in den Restmüll.
Auch Papiertapeten sind, da sie aus sogenanntem "nass-festen Papier" bestehen nicht für das Papierrecycling
geeignet.
Tapetenresten werden kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
angenommen, sie werden nicht beim Sperrmüll mitgenommen.
Teebeutel dürfen in die braune Biotonne.
Teerpappe besteht aus teergetränkter Pappe. Sie kann in kleinen Mengen in den Restmüll gegeben werden.
Teerpappe wird an den Entsorgungszentren Pont und Moyland nicht angenommen. Bei Fragen wenden
Sie sich an die Abfallberatung Tel. 02825 903420.
Seit 1970 wird Teerpappe kaum noch produziert, meist handelt es sich dann um Bitumenpappe.
Teichfolie gehört zum Restmüll.
Sie kann in größeren Mengen kleingeschnitten auf 1m x 1m kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont
und Moyland angeliefert werden.
Telefone dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräten auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Teppiche gehören zum Sperrmüll.
Bitte beachten Sie, dass die Maße des Teppichbündels bei der Sperrmüllabholung händelbar sein müssen.
Terpentin oder Terpentinersatz sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Tetrapak-Verpackungen wie z.B. Milchkartons sind aus verschiedenen Materialien (wie Aluminium, Kunststoff, Papier oder Pappe) zusammengesetzt. Als Verpackung gehören sie in den Gelben Sack /die Gelbe Tonne.
Gut erhaltene Kleidung und andere Textilien nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Sie werden auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es
sich um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Lumpen (nicht mehr tragbare Kleidung), Stoffreste, zerschlissene Gardinen etc. gehören zum Restmüll.
Ausgediente Textmarker gehören in den Restmüll.
Wenn Thermometer das giftige Quecksilber enthalten gehören sie zum Schadstoffmobil. (Seit
April 2009 ist innerhalb der EU der Vertrieb von quecksilberhaltigen Thermometern im Gesundheitsbereich
verboten.)
Digitale (Fieber-) Thermometer dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräten auf Grundlage des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Andere Thermometer dürfen in den Restmüll.
Einzelne Tierkadaver von kleinen Hunden, Katzen, Kaninchen, Fischen, Vögeln können auf dem eigenen
Grundstück vergraben werden (mind. 50 cm tief; gilt nicht in Wasserschutzgebieten).
Die Abholung größerer sowie landwirtschaftlicher Tierkadaver übernimmt z.B. die Fa. SecAnim Tel.: 02306 92709 0
www.secanim.de/secde/dienstleistungen.
Tintenstrahlpatronen enthalten heutzutage fast immer einen Chip und gehören somit zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen diese nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Tintenstrahlpatronen ohne Chip gehören in den Restmüll.
Tipp: Manche Patronen können auch wiederbefüllt werden.
Ist die Tischtennisplatte noch in Ordnung? Dann setzen Sie sie doch einfach in einen Kleinanzeigenmarkt oder
verschenken sie über www.verschenken-im-kreis-kleve.de.
Ansonsten gehören Tischtennisplatten zum Sperrmüll.
Toaster dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen
oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Eine Toilettenschüssel aus Keramik gehört (da fest mit der Wohnung verbunden) nicht zum Sperrmüll, sondern
zählt zum Bauschutt.
Toilettenschüsseln können kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht
werden.
Tonerkartuschen vom Kopierer und Laser-Drucker werden oft entweder von Hersteller*innen oder von speziellen
Recyclingfirmen zurückgenommen und wieder aufgefüllt..
Tonerkartuschen, die einen Chip enthalten, dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Tonerkartuschen, die einen Chip enthalten, können kostenlos am Schadstoffmobil an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Tonerkartuschen ohne Chip gehören zum Schadstoffmobil.
Trinkgläser sind kein Behälterglas, sie gehören in den Restmüll.
Trockner sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Trockner können wie Spermmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Türen und Türrahmen gehören nicht zum Sperrmüll. Da sie baulich mit der Wohnung verbunden sind, gehören sie
zu den Baustellenabfällen.
Sie können kostenpflichtig als Holz- oder Baustellenabfall (Holz- oder
Kunststofftüren) sowie kostenfrei als Metallabfall (Metalltüren) an den Entsorgungszentren Pont und
Moyland angeliefert werden.
U
Uhren dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in die Restmülltonne geworfen werden!
Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Alle Arten von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide) sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
V
Verbände, Verbandmaterialien und Pflaster gehören in den Restmüll.
Organisationen, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten, freuen sich über abgelaufene Verbandskästen für ihre Kurse.
Verbandskästen gehören in den Restmüll. Organisationen, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten, freuen sich über abgelaufene Verbandskästen für ihre Kurse.
Als Verbundverpackung bezeichnet man eine Verpackung, die aus mehr als einem Material besteht.
Ein H-Milchkarton besteht z.B. aus Karton, welcher innen zudem mit einer Alu- und einer Kunststofffolie
beschichtet ist.
Verbundverpackungen gehören (restentleert) in den Gelber Sack/Gelbe Tonne.
Verdünner sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Verpackungschips gehören als Verpackungsabfall in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne.
Vertäfelungen sind ein Baustellenabfall und gehören daher nicht zum Sperrmüll.
Kleinere Mengen an Vertäfelungsmaterial können in den Restmüll.
Größere Mengen können kostenpflichtig zu den
Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Alte Videokassetten gehören in den Restmüll.
Videorekorder sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Videorekorder können kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Vogelsand aus dem Vogelkäfig gehört in den Restmüll.
W
Reste von Wachsen und Polituren z.B. aus der Autopflege sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Wachsreste wie z.B. Kerzenstummel gehören in den Restmüll.
Wenn die Wandfarbe ausgehärtet ist gehört sie zum Restmüll.
Flüssige Wandfarben sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Farbeimer für Wandfarbe können restentleert in den Gelber Sack/Gelbe Tonne.
Decken- oder Wandverkleidungen sind kostenpflichtiger Baustellenabfall und gehören daher nicht zum
Sperrmüll.
Kleinere Mengen an Verkleidungsmaterial gehören in den Restmüll, größere Mengen können
kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden.
Verkleidungsplatten aus Styropor können kostenpflichtig unter bestimmten Bedingungen zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht werden. Fragen Sie die Abfallberatung: 02825 903420.
Wärmepumpen/Wärmetauscher sind Elektro- und Elektroaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Wärmepumpen/Wärmetauscher können wie "Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder
an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Eine defekte Wärmflasche gehört in den Restmüll.
Waschbecken oder Toilettenschüsseln aus Keramik
sind kostenpflichtige Baustellenabfälle.
Sie können als kostenpflichtiger Bauschutt zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland gebracht
werden.
Auch Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen Keramik kostengünstig an.
Ein kaputter Wäschekorb gehört zum Sperrmüll.
Wäschetrockner sind Elektro- und Elektronikaltgeräte. Auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art
unentgeltlich zurücknehmen.
Wäschetrockner können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an
den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Waschmaschinen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Waschmaschinen können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Wasserkocher dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in die Restmülltonne geworfen werden.
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) muss der Handel Elektroaltgeräte bei
Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im
Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Wattestäbchen und andere Hygieneprodukte gehören
in den Restmüll.
Niemals in die Toilette werfen!
WC-Reiniger sind Sonderabfall und gehören zum Schadstoffmobil.
Wecker dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in die Restmülltonne geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Mechanische Wecker gehören in den Restmüll.
Weihnachtsbäume werden in der Regel in der Zeit von Anfang bis Mitte Januar von verschiedenen Organisationen
eingesammelt. Die Sammeltermine werden über die Presse veröffentlicht, viele Termine trägt die
Abfallberatung zusammen, diese finden Sie dann unter Aktuelles.
(Wichtig: Bitte allen Schmuck wie Lametta u.ä. entfernen.)
In einzelnen Kommunen werden die Tannenbäume von der Müllabfuhr abgeholt. (Siehe Abfallkalender)
Für sperrige Grünabfälle gibt es in einigen Kommunen kostenlose Abholtermine und /oder Abgabemöglichkeiten.
(siehe Abfallkalender.)
Tannenbäume können kostenpflichtig beim Kompostwerk der Fa. Schönmackers in Goch oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland und an den Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Kleine Mengen können als Bioabfall in der braunen Biotonne entsorgt werden.
Die Zweige des Weihnachtsbaumes können auch als Winterschutz im Garten genutzt werden.
Ausrangierte mechanische Werkzeuge wie Hammer, Schraubzwingen, Feilen usw. gehören in den Restmüll.
Elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schweiß- oder Lötwerkzeuge aber auch Akkubohrer etc. dürfen wie
alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
(ElektroG) nicht in die Restmülltonne geworfen werden! Der Handel muss Elektrokleinaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen, Elektrogroßgeräte müssen bei Neukauf eines Gerätes gleicher Art unentgeltlich zurückgenommen werden.
Elektro-Geräte mit Kantenlängen kleiner 30 cm können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Werkzeuge mit einer Kantenlänge größer 30 cm können wie Sperrmüll angemeldet werden oder kostenlos an den Wertstoffhöfen oder an den Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
Wertstoffhöfe gibt es in Emmerich, Geldern, Goch (auch für Weeze), Kleve und Rees.
Bürger*innen aus diesen Kommunen können dort kostenfrei gegen Vorlage des Personalausweises
Sperrmüll und Elektrogeräte abgeben.
Die Anliefermengen und die weiteren Abfallarten, die zum Teil kostenpflichtig abgegeben werden können,
variieren. Genauere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Den Bürger*innen der weiteren Kommunen im Kreis Kleve stehen die Entsorgungszentren Pont und Moyland dafür zur Verfügung.
Als "Wilder Müll" wird unbefugter abgelagerter Müll bezeichnet. Wenn Sie eine solche wilde Müllablagerung entdeckt haben, melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Windeln gehören in den Restmüll.
In einigen Städten gibt es eine finanzielle Förderung von Mehrwegwindeln, oder auch spezielle Windelsäcke.
Wenn ausgediente Wohnwagen nicht mehr zu verkaufen oder zu verschenken sind, können sie nur in zerlegtem
Zustand den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Die Metallachse kann kostenlos als Metallabfall angeliefert werden.
Der Rest kann als kostenpflichtiger Holz-, Kunststoff- oder Restabfall angeliefert werden.
Gut erhaltene Wolldecken nehmen die caritativen Einrichtungen entgegen.
Sie werden auch bei Straßensammlungen oder in Altkleidercontainern gesammelt. Achten Sie darauf, dass es
sich um kommunale oder caritative Sammlungen oder Container handelt!
Zerschlissene oder zerrissene Wolldecken gehören zum Restmüll.
Wursthäute gehören in den Restmüll.
Wurzelstöcke können kostenpflichtig zur Kompostierungsanlage der Fa. Schönmackers nach Goch gebracht bzw. an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
X
Y
Ytongsteine können in kleinen Mengen zum Restmüll gegeben oder in größeren Mengen kostenpflichtig als Baustoffe auf Gipsbasis an den Entsorgungszentren Pont und Moyland angeliefert werden.
Z
Egal ob Maschendraht-, Latten- oder Jägerzaun, ein Zaun ist ein Baustellenabfall und gehört daher nicht zum
Sperrmüll.
Zäune können zu den Entsorgungszentren Pont und Moyland je nach Material als Metallabfall
(kostenfrei), Holz- oder Kunststoffabfall
(kostenpflichtig) gebracht werden.
Alle Arten von Zeitungen und Zeitschriften, auch Hochglanzzeitschriften gehören ins Altpapier.
Warenproben wie z.B. Kosmetikproben sollten allerdings vorher entfernt werden.
Zelte gehören zum Sperrmüll.
Um Zementpulver zu entsorgen, das Pulver mit Wasser zu Zementklumpen aushärten. Zementklumpen gehören zum Bauschutt. Kleine Mengen können in den Restmüll.
Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen Zement kostengünstig an.
Zement kann als kostenpflichtiger Bauschutt an den Entsorgungszentren Pont und Moyland
(Entsorgungszentrum Moyland max. PKW-Anhänger) angeliefert werden.
Ziegel zählen zum Bauschutt. In kleinen Mengen können
sie in den Restmüll gegeben werden.
Bauschuttdeponien und Bauschuttrecycler nehmen Ziegeln kostengünstig an.
Ziegel können auch kostenpflichtig zu den Entsorgungszentren Pont
und Moyland (Moyland max. PKW-Anhänger) gebracht werden.
Zigarettenkippen gehören weder in die Toilette noch auf die Straße, sondern in den Restmüll.
E-Zigaretten dürfen wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte auf Grundlage des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht in den Restmüll geworfen werden! Der Handel muss Elektroaltgeräte
in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Kleine Elektro-Geräte können kostenlos am Schadstoffmobil, an den Wertstoffhöfen oder an den
Entsorgungszentren Pont und Moyland abgegeben werden.
(In Kleve können Elektrokleingeräte, allerdings keine Lampen und Leuchtmittel, zu den gegebenen Terminen im Abfallkalender über den braunen Glaskorb entsorgt werden.)
Zitrusschalen gehören in die braune Biotonne oder auf den Kompost.