Elektro- und Elektronikaltgeräte (nachfolgend als Altgeräte bezeichnet) müssen auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), letzte Änderungen zum 01.01.2022, von anderen Abfällen getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
Sie dürfen nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Auf dieses Verbot weist auch das Symbol der “durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern” hin, das auf allen im Handel angebotenen Elektro- und Elektronikgeräten abgebildet sein muss.
Seit dem 15. August 2018 können auch solche Geräte zu den Elektrogeräten zählen, bei denen man dies nicht ohne Weiteres vermuten würde: Möbel und Bekleidung, wenn sie elektrische Funktionen aufweisen, wie zum Beispiel ein Badezimmerschrank mit beleuchtetem Spiegel, ein elektrisch verstellbarer Sessel, ein beheizter Handschuh oder ein blinkender Schuh (siehe Download: Elektroaltgeräte).
Sammel- und Rücknahmestellen nehmen Altgeräte an und leiten sie an Recyclingfirmen weiter.
Die Stiftung elektro-altgeräte-register (ear) weist unter anderem auf die Webseite www.e-schrott-entsorgen.org hin, auf der weitere Informationen zur Entsorgung und zum Recycling von Elektro-Altgeräten zu finden sind.
Auch interessant sind folgende Videos über das Recycling von Elektro-Kleingeräten sowie Kühlgeräten:
Recycling von Kühlgeräten
Recycling von Elektro-Kleingeräten
Weitere Informationen als Download:
⇒ KKA-Info: Elektroaltgeräte (pdf)
Anschriften, Öffnungzeiten und Wegbeschreibungen der Sammelstellen für Elektro-Altgeräte an den Entsorgungsanlagen der KKA GmbH finden Sie unter Standorte.
Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung.