Elektro- und Elektronikaltgeräte (nachfolgend als Altgeräte bezeichnet) müssen auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), letzte Änderungen zum 01.01.2022, von anderen Abfällen getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Auf dieses Verbot weist auch das Symbol der “durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern” hin, das auf allen im Handel angebotenen Elektro- und Elektronikgeräten abgebildet sein muss. Herstellende, Importierende und Handelnde sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Altgeräte gesammelt und umweltfreundlich verwertet beziehungsweise entsorgt werden.
Elektroaltgeräte enthalten neben wertvollen Edelmetallen auch viele andere Materialien, die wiederverwertbar sind. Gleichzeitig sind aber auch häufig Schadstoffe enthalten, die zum Schutz von Gesundheit und Umwelt fachgerecht entsorgt werden müssen. Die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten vermeidet eine Gefährdung der Umwelt, ermöglicht das Recycling von Wertstoffen und schont damit die natürlichen Ressourcen.
E-Schrott aus dem Kinderzimmer.
Foto: Yvonne Kannenberg
Seit dem 15. August 2018 können auch solche Geräte zu den Elektrogeräten zählen, bei denen man dies nicht ohne Weiteres vermuten würde: Möbel und Bekleidung, wenn sie elektrische Funktionen aufweisen, wie zum Beispiel ein Badezimmerschrank mit beleuchtetem Spiegel, ein elektrisch verstellbarer Sessel, ein beheizter Handschuh oder ein blinkender Schuh.
Elektroaltgeräte enthalten neben wertvollen Edelmetallen auch viele andere Materialien, die wiederverwertbar sind. Gleichzeitig sind aber auch häufig Schadstoffe enthalten, die zum Schutz von Gesundheit und Umwelt fachgerecht entsorgt werden müssen. Die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten vermeidet eine Gefährdung der Umwelt, ermöglicht das Recycling von Wertstoffen und schont damit die natürlichen Ressourcen. Sammel- und Rücknahmestellen nehmen Altgeräte an und leiten sie an Recyclingfirmen weiter.
Sammelcontainer mit Kleingeräten.
Foto: Gabriela Thoenissen
Gesetzliche Rücknahmepflichten
Für alte Elektro- und Elektronikgeräte gibt es gesetzliche Rücknahmepflichten für Handelsbetriebe und Vertreibende von Elektrogeräten.
- Alle Handelsbetriebe (auch Versand- und Onlinehandel) mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern und
- Supermärkte, Discounter und ähnliche Einkaufsmärkte, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben und eine Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter haben
müssen nachfolgende Altgeräte kostenfrei zurücknehmen:
Foto: Stefan Mülders
Kleingeräte
Kleine Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (zum Beispiel Toaster, Bügeleisen, elektrische Zahnbürste). Das ist unabhängig davon, wo dieses Gerät gekauft worden ist (sogenannte 0:1 Rücknahme).
Foto: Gabriela Thoenissen
Bildschirme, Großgeräte u.ä.
Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge über 25 cm (wie ein TV-Gerät, Herd, Kühlschrank, Computer). Diese müssen nur zurückgenommen werden, wenn ein vergleichbares Neugerät gekauft wird (sogenannte 1:1 Rücknahme).
Freiwillige Rücknahmen
Viele Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche kleiner als 400 Quadratmeter nehmen auf freiwilliger Basis Elektro-Altgeräte zurück. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem entsprechenden Fachmarkt.
Weitere Informationen
… rund um Elektroschrott bietet die Seite e-schrott-entsorgen.org. Organisationen und Initiativen wie die Stiftung elektro-altgeräte register (ear) verweisen regelmäßig auf diese Seite:
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet Sammelstellen für Elektro-/Elektronik-Altgeräte einzurichten und diese kostenlos zurückzunehmen.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung und die damit verbundenen Kosten sind wiederum die Herstellenden verantwortlich, in dem Maße, wie sie Elektrogeräte in Verkehr gebracht haben.
Übrigens: Entnehmbare Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe eines Elektro-Altgerätes entfernt werden. Dafür stehen eigens dafür vorgesehene Batterieerfassungssysteme bereit.
Sammelcontainer für Elektroschrott am Entsorgungszentrum (Foto: Gabriela Thoenissen)
Die Abgabestellen im Kreis Kleve
Elektro- und Elektronik -Altgeräte können auch an den beiden Entsorgungszentren der KKA in Pont und Moyland sowie an kommunalen Bau- und Wertstoffhöfen folgender Städte im Kreis Kleve abgegeben werden:
Emmerich
Bauhof
Kommunalbetriebe
Emmerich (KBE)
Blackweg 40
46446 Emmerich
Geldern
Wertstoffhof Geldern der Firma Schönmackers
Liebigstraße 34
47608 Geldern
Goch
Wertstoffhof Goch der Firma Schönmackers
Siemenstraße 75
47574 Goch
Kleve
Wertstoffhof der
Umweltbetriebe Kleve
Briener Straße 200
47533 Kleve
Rees
Wertstoffhof der Stadt Rees
Melatenweg 152b
46459 Rees
Interessante Recycling-Videos
Im Internet finden sich inzwischen zahlreiche Bewegtbilddarstellungen über das Recycling, auch von Elektrogeräten. Exemplarisch haben wir hier zwei aus dem Portal YouTube ausgewählt, die sich mit Kleingeräten und Kühlgeräten auseinandersetzen.
Reparieren statt wegwerfen!
Auch wenn in der EU inzwischen das “Recht auf Reparatur” gilt, haben immer noch viele Elektrogeräte einen begrenzte Lebensdauer. Dennoch kann es sich lohnen, nicht mehr funktionierende Geräte reparieren zu lassen – oder es gar selbt zu machen.
Reparatur-Initiativen
In vielen Kommunen des Kreises haben sich Initiativen gegründet, die sich der Reparatur beschädigter Dinge – darunter eben auch Elektrogeräte – verschrieben haben. Ob Reparierbar, Rapair-Café oder Reparaturbörse, sie verfolgen alle das gleiche Ziel: Abfall vermeiden und Ressourcen schonen.
Weitere Fragen
Die Abfallberatung der KKA hilft gerne weiter. Bei Fragen rund um
Elektro-Altgeräte und Batterien genauso wie zu allgemeinen Anliegen zur
Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung.