Gehölz-Schnitt (Foto: Gabriela Thoenissen | KKA)

Gehölzschnitt noch im Februar erledigen

05. Februar 2026 – Sobald die Tage länger werden und ein paar sonnige Stunden in den Garten locken, sitzt meist auch die Garten- und Heckenschere locker. Denn dann juckt es in den Fingern, die Gehölze schon mal für den kommenden Frühling zurechtzuschneiden. Doch aufgepasst, denn hier gilt es, bestimmte Regeln und Fristen einzuhalten.

Generell ist der Zeitpunkt des Spätwinters gut für einen Rückschnitt geeignet, da sich die Pflanzen noch in der Winterruhe befinden. Allerdings müssen starke Rückschnitte bis Ende Februar abgeschlossen sein. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken abzuschneiden oder sogar auf den Stock zu setzen – also knapp über dem Boden abzuschneiden. Auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze ist ein starker Rückschnitt in diesem Zeitraum nicht erlaubt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Vögel, die bereits ab März geeignete Verstecke für ihre Nester suchen. Auch wenn ein schonender Form- und Pflegeschnitt laut Gesetz ganzjährig erlaubt ist, sollten solche Maßnahmen immer nur mit Vorsicht und Augenmaß vorgenommen werden, um eventuell nistende Vögel nicht zu verscheuchen.
Hat ein Gehölzschnitt stattgefunden, so gibt es für die Entsorgung von Ast- oder Heckenschnitt im Kreis Kleve mehrere Möglichkeiten. Kurze Heckenabschnitte können gut über die braune Biotonne entsorgt oder auch auf den eigenen Komposthaufen gegeben werden. Größere Mengen, die nicht in die Biotonne passen, werden kostenpflichtig unter anderem an den Entsorgungszentren in Geldern-Pont und Bedburg-Hau/Moyland der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft (KKA) angenommen.
Für große, sperrige Äste und Astabschnitte bieten viele Kommunen im Frühjahr die Möglichkeit, den sperrigen, bündelbaren Grünabfall (nach Anmeldung) über die Müllabfuhr kostenlos abholen zu lassen. Hier hilft ein Blick in den kommunalen Abfallkalender.

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