Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Der Kreis Kleve bzw. die Kreis Kleve Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (KKA) ist für die Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus privaten Haushalten und die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung (bspw. Hygienepapiere, Zigarettenkippen) aus gewerblichen Bereichen zuständig. Anders ist es bei den in Gewerbebetrieben und anderen Herkunftsbereichen (bspw. öffentliche Einrichtungen) regelmäßig anfallenden Abfällen zur Verwertung wie bspw. Folien, Holz, Kunststoffe. Der Umgang mit diesen Stoffen wird über die 2017 in Kraft getretene und 2022 überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Diese nimmt explizit den Abfallerzeuger in den Fokus und verpflichtet ihn, durch konsequente Abfalltrennung eine möglichst hochwertige, stoffliche Verwertung zu gewährleisten.

Daraus resultieren z.B. Dokumentationspflichten und die Verpflichtung, bestimmte Abfälle ggf. einer zertifizierten Vorbehandlungsanlage zuzuführen.

Um hier die Gewerbetreibenden im Kreis Kleve optimal zu unterstützen, hat die KKA eine Broschüre herausgebracht, die leicht verständlich die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung erklärt.
Die Broschüre erhalten Sie an den Entsorgungszentren in Bedburg-Hau/Moyland und Geldern-Pont, in unserer Verwaltung in Uedem oder hier als Download.

 

 

Zusätzlich haben wir eine kurze Zusammenfassung für Sie erstellt. Diese ist ebenfalls als Download abrufbar.

telefonsymbol Abfallberatung
02825 | 903420
telefonsymbol zum Newsletter