Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan einer GmbH, denn in ihr organisieren sich die Anteilseigner*innen, die grundsätzlich in ihrer Gesamtheit in allen Fragen die maßgebliche Entscheidungskompetenz haben. Im Falle der KKA ist alleiniger Anteilseigner der Kreis Kleve. Die Gesellschafterversammlung bestimmt grundsätzlich den Inhalt des Gesellschaftsvertrages, in dem sie auch festlegt, welche Entscheidungen ihr obliegen.
Die Gesellschafterversammlung wird vertreten von:
dem Landrat des Kreises Kleve Herrn Christoph Gerwers
(Stellvertreterin: Frau Zandra Boxnick)
sowie, zwei vom Kreistag bestellten Mitgliedern:
Frau Paula Backhaus (Stellv.: Herr Hans-Hermann Terkatz)
Herr Andy Mulder (Stellv.: Herr Paul Düllings)