Geschäftsführung der KKA
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, den Gesellschaftszweck zu verwirklichen. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Rolf Janßen
Geschäftsführer